IX.


Das Manuskript ist sauber ausgefertigt wie ein Aktenstück eines früheren Jahrhunderts und in den Bögen gefaltet. Es trägt Kapitelüberschriften, die mit rotem Bleistift unterstrichen sind:




  • Durchführung der eigentlichen Tat




  • Verwischung der Spuren




  • Verhalten im Ausland und weitere Pläne




  • Verhalten im Falle eines Mißgeschicks oder Entdeckung




  • Zusammenfassung




Das erste Kapitel »Durchführung der eigentlichen Tat« zerfällt abermals in Unterabteilungen, wie die anderen. Jede dieser Rubriken, die mit a, b, c markiert sind, ist übersichtlich gehalten wie ein Vertrag.


Christine nimmt es auf und liest es von einem bis zum andern Ende.


I. Durchführung der eigentlichen Tat


a) Wahl des Tages: Für den Tag der Ausführung kommt selbstverständlich nur der Tag vor einem Sonntag oder einem Feiertag in Betracht. Damit ist die Entdeckung des Mankos um mindestens 24 Stunden verzögert und der für die Flucht unbedingt nötige Vorsprung geschaffen. Da das Amt um sechs Uhr schließt, ist die Möglichkeit gegeben, noch den Nachtschnellzug in die Schweiz oder nach Frankreich zu erreichen, wobei noch außerdem der Vorteil der frühen Dunkelheit im November weiteren Vorteil bietet. November ist der schlechteste Reisemonat, man kann beinahe mit Sicherheit erwarten, während der Nacht innerhalb Österreichs im Coupé allein zu sein, so daß nach erfolgter Zeitungsverständigung kaum Zeugen vorhanden sind, die Personenbeschreibungen liefern können. Besonders vorteilhaft wäre ferner der 10. November, der Tag vor dem (postfreien) Nationalfeiertag, weil man dadurch im Ausland an einem Wochentag anlangen würde, was wiederum den Vorteil bietet, unauffälliger die ersten Anschaffungen und persönlichen Veränderungen vornehmen zu können. Es wäre also die Ablieferung der eingelaufenen Gelder möglichst auf unauffällige Weise zu verzögern, um möglichst viel für dieses Datum zusammenzubekommen.


b) Abreise: Die Abreise muß selbstverständlich getrennt erfolgen. Fahrkarten nehmen wir uns beide nur auf kurze Strecken, bis Linz, von Linz wieder weiter bis Innsbruck oder Grenze und von der Grenze weiter bis Zürich. Du mußt womöglich deine Karte nach Linz schon einige Tage vorher besorgen, oder besser ich besorge sie für dich, damit der Schalterbeamte, der dich zweifellos kennt, nichts über die wirkliche Richtung aussagen kann. Über die andern Maßnahmen zur Irreführung und Verwischung der Spuren Abteilung II. Ich steige in Wien ein, du in St. Pölten, und während der ganzen Nacht innerhalb Österreichs sprechen wir kein Wort miteinander. Das ist wichtig für die späteren Nachforschungen, daß niemand weiß oder vermutet, die Tat sei mit einem Helfer ausgeführt, weil sich dann alle Nachforschungen immer nur auf Name und Signalement deiner Person richten und nicht auf das Ehepaar, als das wir im Ausland auftreten. Auch vor Kondukteuren und Beamten ist bis tief ins Ausland hinein jeder Schein einer Zusammengehörigkeit zu vermeiden. Außer vor dem Grenzbeamten, wo wir uns durch gemeinsamen Paß legitimieren.


c) Dokumente: Das richtige wäre selbstverständlich, sich zu unsern echten Pässen noch falsche zu besorgen. Dazu bleibt keine Zeit. Dies kann später im Ausland versucht werden. Selbstverständlich darf aber an keiner Grenzstelle der Name Hoflehner aufscheinen, während ich mich als völlig unbescholten überall unter meinem richtigen Namen eintragen kann. Ich bringe also an meinem Paß folgende kleine Änderung an, daß ich auch deinen Namen und deine Fotografie einfüge. Den Kautschukstempel kann ich mir selbst anfertigen, ich habe seinerzeit die Holzschneiderei gelernt. Außerdem kann ich (ich habe nachgesehen) das F in meinem Namen Farmer mit einem kleinen Strich so verändern, daß man es für »Karrner« lesen kann, und unter diesem Namen kommt er ja selbst für den Fall, den ich aber für ausgeschlossen halte (siehe Abteilung II), in eine ganz andere Rubrik. Der Paß gilt dann für uns beide als Mann und Frau und genügt insolange, als wir uns dann in irgendeiner Hafenstadt wirklich falsche Pässe besorgen. In zwei oder drei Jahren, wenn unser Geld reicht, wird es ohne Schwierigkeiten gelingen.


d) Mitnehmen des Geldes: Wenn es irgendwie möglich ist, müssen in den letzten Tagen Vorkehrungen getroffen werden, möglichst große Noten, Tausender oder Zehntausender an sich zu ziehen, um sich nicht zu belasten. Die etwa fünfzig bis zweihundert Noten (je nachdem, ob es Tausender oder Hunderter sind) verteilst du während der Reise im Koffer, in der Tasche und nähst allenfalls einen Teil in den Hut ein, was für die einfache Zollrevision, wie sie an der Grenze jetzt geübt wird, selbstverständlich genügt. Einige Noten wechsle ich unterwegs auf den Bahnhöfen Zürich und Basel, damit wir bereits mit ausländischem Geld in Frankreich ankommen und nicht dorten an einer Stelle für die wichtigen ersten Anschaffungen zu auffällig viel österreichisches Geld wechseln müssen.


e) Erstes Fluchtziel: Ich schlage vor: Paris. Es hat den Vorteil, daß es leicht und in einem Zuge zu erreichen ist und wir sechzehn Stunden vor der Entdeckung und wohl vierundzwanzig Stunden vor jeder steckbrieflichen Verfolgung dort eingetroffen sind und Zeit gehabt haben, uns durch andere Adjustierung gegenüber dem Signalement (das nur dich betreffen wird) völlig zu verändern. Ich spreche fließend französisch, so daß wir die typischen Fremdenhotels vermeiden und uns unauffälliger in ein Vorstadthotel begeben können. Paris hat den Vorteil eines ungeheuren Reiseverkehrs, der die einzelne Überwachung beinahe unmöglich macht, auch wird das Meldewesen, nachdem was mir Freunde erzählten, lässig geübt, im Gegensatz zu Deutschland, wo die Hauswirte, selbst die ganze Nation von Natur aus neugierig sind und Exaktheit fordern. Außerdem bringen vermutlich die Zeitungen in Deutschland über einen österreichischen Postdiebstahl ausführlichere Details als die französischen. Und bis die Zeitungen diese ersten Nachrichten bringen, sind wir von Paris wahrscheinlich schon wieder fort (darüber in Abteilung III).


II. Verwischung der Spuren


Das Wichtigste ist, es müssen die Nachforschungen der Behörden erschwert und möglichst auf falsche Spuren geleitet werden, jede unrichtige Fährte verzögert die Nachforschungen, und nach einigen Tagen ist dann das Signalement im Inland und insbesondere im Ausland völlig in Vergessenheit geraten. Es ist also wichtig, gleich von Anfang an sich alle Maßnahmen der Behörde zu vergegenwärtigen und die entsprechenden Gegenmaßnahmen zu treffen.


Die Behörden werden ihre Nachforschungen wie gewöhnlich in drei Richtungen erstrecken, a) genaue Hausdurchsuchung, b) Ausfragen bei allen Bekannten, c) Nachforschungen nach andern an dem Delikt beteiligten Personen. Es genügt also nicht, bloß alle Papiere im Hause zu vernichten, sondern es müssen im Gegenteil Maßnahmen getroffen werden, um die Nachforschungen zu verwirren und auf ein falsches Geleise zu schieben. Dazu gehört:


a) Paßvisum: Sofort bei jedem sonstigen Delikt hält die Polizei Nachforschungen bei allen Konsulaten, ob der betreffenden Person in diesem Falle H) in den letzten Tagen ein Visum erteilt worden ist. Da ich nun das französische Visum nicht für den Paß H, sondern für meine eigene Person einhole (meine Person vergleiche Abteilung V), also wenigstens vorläufig gar nicht in Betracht komme, würde es eigentlich genügen, daß für den Paß H überhaupt kein Visum eingeholt wird. Da wir aber die Spuren nach Osten lenken wollen, werde ich für deinen Paß um ein rumänisches Visum einkommen, was natürlich zur Folge haben wird, daß sich die Nachforschungen der Polizei in erster Linie auf die Richtung Rumänien und überhaupt Balkan konzentrieren.


b) Zur Verstärkung dieser Annahme wird es gut sein, daß du am Tage vor dem Nationalfeiertag ein Telegramm aufgibst an Branco Riczitsch, Bukarest Bahnhof – postlagernd. »Eintreffe morgen nachmittag mit ganzem Gepäck, erwarte mich Station.« Es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß die Behörde sämtliche in den letzten Tagen von deinem Postamt ausgegebenen Depeschen und Telefonanrufe revidiert, dabei stößt sie sofort auf diese höchst verdächtige Mitteilung, die sie erstens glauben läßt, auch den Mithelfer zu kennen und, zweitens, die Fluchtrichtung ganz sicher zu haben.


c) Um diesen für uns wichtigen Irrtum zu verstärken, schreibe ich dir in verstellter Schrift einen langen Brief, den du sorgfältig in kleine Stücke zerreißt und diese wiederum in den Papierkorb wirfst. Der Kriminalbeamte wird selbstverständlich den Papierkorb untersuchen, die Stücke zusammensetzen, und damit ist eine neue Bekräftigung für die falsche Spur geschaffen.


d) Du erkundigst dich am Tage vor der Abfahrt unauffällig, ob auch direkte Billette nach Bukarest ausgeliefert werden und wieviel der Preis dafür beträgt. Es unterliegt keinem Zweifel, daß sich der Bahnbeamte als Zeuge meldet und damit abermals zur Verwirrung beiträgt.


e) Um meine Person, als dessen Gattin du reist und gemeldet bist, gänzlich aus der Kombination zu ziehen, ist nur eine Kleinigkeit nötig: meines Wissens hat uns niemand zusammen gesehen und weiß überhaupt niemand, daß wir uns kennen als dein Schwager. Um diesen irrezuführen, will ich noch heute zu ihm und mich verabschieden. Ich hätte endlich eine passende Stellung in Deutschland bekommen und reise dorthin ab. Auch meiner Wirtin bezahle ich alles Restliche und zeige ihr ein Telegramm. Da ich acht Tage vorher verschwinde, ist dann so jede Kombination zwischen uns beiden völlig ausgeschlossen.


III. Verhalten im Ausland und weitere Pläne


Eine genaue Feststellung läßt sich erst an Ort und Stelle vornehmen, hier nur einige allgemeine Punkte:


a) Aussehen: Wir müssen in Kleidung, Benehmen und Gehaben Angehörige einer mäßig bemittelten Mittelschicht darstellen, weil diese am unauffälligsten ist. Nicht zu elegant, nicht zu ärmlich, und vor allem werde ich mich als Angehöriger einer Klasse ausgeben, die am wenigsten in Verdacht steht, mit Geldaffairen gebunden zu sein: ich werde den Maler spielen. Ich kaufe in Paris eine kleine Handstaffelei, einen Klappsessel, Leinwand, Palette, so daß überall, wo wir hinkommen, mein Beruf auf den ersten Blick offenkundig wird und jede weitere Frage überflüssig. Und in Frankreich, an allen romantischen Ecken treiben sich Tausende Maler das ganze Jahr herum. Es fällt nicht weiter auf und erregt von Anfang her eine gewisse Sympathie wie zu eigenartigen und ungefährlichen Menschen.


b) Dementsprechend muß auch unsere Kleidung sein. Samt oder ein Leinenrock, den Künstler ein wenig betonend, sonst völlige Unauffälligkeit. Du trittst als Helferin auf, trägst mir die Kassette und den Kodak. Solche Leute fragt man nicht um ihr Warum und Woher, man wundert sich nicht, daß sie sich kleine versteckte Nester aussuchen, und auch das Fremdsprachige fällt bei ihnen nicht weiter auf.


c) Sprache: Es ist von äußerster Wichtigkeit, daß wir nur miteinander sprechen, wenn möglichst niemand dabei ist. Es muß auf jeden Fall vermieden werden, daß die Leute merken, daß wir miteinander deutsch sprechen. Am besten wählen wir zur Verständigung vor den Leuten zwischen uns die alte Kindersprache, die Be-Sprache, die es Ausländern nicht nur unmöglich macht, etwas zu verstehen, sondern auch rätselhaft macht, in welcher Sprache man spricht. In Hotels sind womöglich Eckzimmer zu nehmen oder solche, von denen ein Nachbar nicht zuhören kann.


d) Häufiger Wechsel des Orts: Ein häufiger Wechsel des Aufenthaltsortes ist geboten, weil nach einer gewissen Frist Steuerpflicht oder irgendwelche Nachforschungen von Behörden eintreten können, die zwar mit unserer Sache nichts zu tun haben, aber immerhin Unannehmlichkeiten schaffen können. Zehn bis vierzehn Tage, in kleineren Orten vier Wochen, ist die richtige Frist, auch weil sie verhindert, mit den Hotelleuten zu bekannt zu werden.


e) Geld: Das Geld ist von uns ständig geteilt zu tragen, insolange wir nicht an irgendeiner Stelle ein geschlossenes Bankfach mieten können, was zumindest in den ersten Monaten gefährlich ist. Selbstverständlich ist es nicht in der Brieftasche oder offen zu tragen, sondern eingenäht in die Schuhfütterung, in Hüte oder Kleider, so daß bei einer zufälligen Visitation oder bei irgendeinem unberechenbaren Unglücksfall sich durch die Auffindung größerer Beträge in österreichischem Geld keine Verdachtsmomente ergeben. Die Umwechslung des Geldes ist langsam und vorsichtig und immer nur an größeren Orten, Paris, Monte Carlo, Nizza, vorzunehmen, niemals in kleineren Städten.


f) Bekanntschaften sind möglichst zu vermeiden, zumindest in der ersten Zeit, bis wir uns auf irgendeinem Weg neue Papiere verschaffen können (was in Hafenstädten leicht sein soll) und Frankreich wieder verlassen können, um nach Deutschland oder einem andern beliebigen Land zu gehen.


g) Ziele und Pläne über unsere zukünftige Lebensform jetzt im voraus anzustellen, ist überflüssig. Nach meinen bisherigen Berechnungen reicht die Summe bei mittlerer unauffälliger Lebensführung vier bis fünf Jahre, innerhalb welcher Zeit sich alles Weitere entscheiden muß. Es muß möglichst früh getrachtet werden, die immerhin gefährliche Form, das ganze Geld bei sich zu tragen, durch eine Deponierung zu ersetzen, doch darf dies erst unternommen werden, sobald ganz sichere und unauffällige Möglichkeiten gefunden werden. Die erste Zeit ist strikteste Vorsicht, strengste Unauffälligkeit und ständige Selbstüberwachung nötig, in einem halben Jahre können wir uns ungehindert frei bewegen und sind allfällige Steckbriefe bereits in Vergessenheit geraten. Diese Zeit muß man dann auch ausnützen, um sich in Sprachen zu verbessern, die eigene Handschrift systematisch zu verändern und innerlich selbst das Gefühl der Fremdheit und Unsicherheit zu überwinden. Womöglich ist auch eine gewisse Fertigkeit zu erwerben, die eine andere Lebensform und Betätigung ermöglicht.


IV. Verhalten im Falle eines Mißgeschicks oder Entdeckung


Bei einem so ins Ungewisse hineingebauten Unternehmen muß von allem Anfang an mit Mißlingen gerechnet werden. In welchem Zeitpunkt und von welcher Seite her sich gefährliche Situationen einstellen können, läßt sich im voraus nicht berechnen, und es wird immer von Fall zu Fall in gemeinsamer Überlegung dem begegnet werden müssen. Als gewisse Grundprinzipien wären nur festzuhalten:


a) Wenn wir durch irgendeinen Zufall oder Irrtum auf der Reise oder bei unseren wechselnden Aufenthalten voneinander getrennt werden, reisen wir jeder sofort in jenen Ort zurück, wo wir zuletzt gemeinsam übernachtet haben, und warten entweder dort auf dem Bahnhof aufeinander oder schreiben uns an die Hauptpost der betreffenden Stadt.


b) Sollte man uns durch irgendein Mißgeschick auf die Spur kommen und eine Festnahme erfolgen, so müssen wir im voraus alle Maßnahmen getroffen haben, um die letzten Konsequenzen zu ziehen. Ich lasse meinen Revolver nicht aus der Tasche und werde ihn immer beim Bette neben mir liegen haben. Für dich bereite ich auf alle Fälle Gift vor, Cyankali, das du unauffällig in einer Puderdose ständig bei dir tragen kannst. Mit diesem Gefühl, jederzeit vorbereitet zu sein, unseren vorher gefaßten Entschluß durchzuführen, haben wir jeden Augenblick erhöhte Lebenssicherheit. Ich für meinen Teil bin jedenfalls völlig entschlossen, nicht noch einmal hinter Stacheldraht oder vergitterte Fenster zu gehen.


Sollte dagegen einer von uns beiden in der Abwesenheit des andern festgenommen werden, so übernimmt der andere die kameradschaftliche Pflicht, sofort zu flüchten. Es wäre der gröbste Fehler, aus falscher Sentimentalität sich selbst zu stellen, um das Schicksal des Kameraden zu teilen, denn der einzelne ist immer weniger belastet und kann sich bei einer bloßen Untersuchung leichter herausreden. Außerdem hat der andere, der in Freiheit ist, die Möglichkeit, zu helfen, die Spuren zu verwischen, ihm Nachricht zukommen zu lassen und allenfalls bei der Flucht behilflich zu sein. Es wäre Wahnwitz, freiwillig die Freiheit aufzugeben, um derentwillen man alles unternommen hat. Zum Selbstmord bleibt immer Zeit genug.


V. Zusammenfassung


Wir unternehmen dieses Wagnis und setzen dafür unser Leben ein, um frei zu leben, zumindest eine Zeitlang. Zu diesem Begriffe der Freiheit gehört auch menschliche Freiheit gegeneinander. Sollte aus innern oder äußern Gründen einem von uns beiden das Zusammenleben drückend oder unerträglich sein, so soll er sich klar von dem andern lösen. Jeder von uns unternimmt dieses Wagnis aus freiem Entschluß ohne Nötigung und ausgeübten Zwang auf den andern, jeder ist nur vor sich selbst verantwortlich, keiner darf je darum dem andern äußerlich oder innerlich einen Vorwurf machen. So wie wir das Geld von der ersten Minute an teilen, damit jeder frei bleibt, teilen wir auch die Verantwortung, die Gefahr, und übernehmen jeder für sich die Konsequenzen.


Für die ganze zukünftige Gestaltung bleibt dies die Verantwortung vor uns selbst, daß wir in jedem Augenblick die Überzeugung haben, nichts Unrechtes gegen den Staat und gegeneinander getan zu haben, sondern nur das einzige, was in unserer Situation das Richtige und Natürliche war. Mit schlechtem Gewissen uns in eine solche Gefahr zu wagen, wäre sinnlos. Nur wenn jeder von uns, unabhängig vom andern, nach reiflicher Erwägung zu der Überzeugung kommt, daß dieser Weg der einzige und richtige ist, dürfen und müssen wir ihn einschlagen.

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